Stipendien

Das Geld soll keine Hürde sein

Keinesfalls sollten Interessierte einzig aus finanziellen Gründen nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen können. Deshalb bieten wir Stipendien an und verwirklichen damit einen wichtigen YFU Leitgedanken: Für einen interkulturellen Austausch mit YFU ist die persönliche Qualifikation der Jugendlichen zum Leben und Lernen in einer fremden Kultur entscheidend, nicht die finanzielle Situation ihrer Familie.

Zum einen vergeben wir reguläre Teilstipendien, welche aus einem von Spenden gespiesenen Stipendienfonds und aus einem Anteil des Programmpreises (ca. 3–5 %) finanziert werden. Jährlich erhalten rund 15 % aller Programmteilnehmenden ein Teilstipendium. 

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Förderungsbedarf der Antragstellenden und den uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Sollten wir ein Stipendiengesuch ablehnen müssen, so besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder ohne weitere Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Gemeinsam haben wir bis jetzt noch immer eine Lösung gefunden!

Zum anderen vergeben wir zwei Arten von spezielle Stipendien:

  • Das „Celebrating Diversity“-Stipendium, unterstützt durch die US-Bostschaft in der Schweiz. 
  • Das Pionier-Stipendium, welches wir im Rahmen unseres 70-Jahre Jubiläums an 7 Bewerber anbieten.

    Beide speziellen Stipendien sind nicht einkommensgebunden und stehen ebenfalls allen Jugendlichen offen, die sich dafür interessieren.
    Transparenz ist uns wichtig. YFU Schweiz erfüllt als eine von wenigen Austauschorganisationen die Kriterien der Stiftung ZEWO. Deren Einhaltung garantiert, dass wir ein gemeinnütziges Ziel verfolgen und die uns anvertrauten Spendengelder zweckbestimmt verwenden.

Gesuchsverfahren

Alles, was Sie wissen müssen...

Alle, die von uns als Teilnehmer*in in ein Programm aufgenommen wurden, können einen Stipendienantrag einreichen. Nach bestandenem Auswahlverfahren verschicken wir die generellen Informationen zu unseren Stipendien zusammen mit den Vertragsunterlagen. Um eine gerechte Verteilung der Gelder aus dem Stipendienfonds zu gewährleisten, muss YFU ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation der Antragstellenden und deren unmittelbarer Familie gewinnen. Die Gesuchsunterlagen müssen daher in jedem Fall vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

1. Gesuchsformular
Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung (Basis Bundessteuer, beide Elternteile) zurück. Sie können das Formular entweder am Bildschirm oder ausgedruckt auf Papier von Hand ausfüllen.
Die Einsendefrist für Abreisen im Sommer (Juli, August, September) ist der 15. März, für alle anderen Abreisen der 15. Oktober.

2. Vorentscheid
Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Erhalt der vollständigen Gesuchsunterlagen verschicken wir Ihnen einen ersten Bescheid, ob grundsätzlich ein Stipendium gewährt werden kann oder nicht. Die Höhe des Stipendiums kann zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht festgelegt werden, da diese von der Zahl aller eingereichten und gewährten Stipendien abhängt.

In den Gesuchsunterlagen bitten wir Sie, eine ungefähre Höhe des Stipendienwunsches anzugeben. Unterscheidet sich der voraussichtliche Betrag massiv vom angefragten Betrag, werden die Antragsstellenden nach dem Vorentscheid benachrichtigt, damit genügend Zeit bleibt, um noch weitere Möglichkeiten für finanziellen Zustupf zu überlegen.

3. DEFINITIVER ENTSCHEID
Nachdem wir alle Stipendiengesuche endgültig bearbeitet haben, können wir die Höhe des Stipendiums berechnen und Ihnen mitteilen. Dies geschieht in der Regel Ende April für die Programme mit Abreise im Sommer und Ende Oktober für alle anderen Programme.